Gehalten in zweiter Reihe und angefahren worden - was nun?

  • Hallo Afilsi,
    kurz die Sachlage:
    Ich habe am Freitag Abend einem Freund was vorbeigebracht, dabei habe ich mein Auto in zweiter Reihe abgestellt (die Autos waren alle vorwärts eingeparkt, also nebeneinander, so dass man rückwärts ausparken muss). Ich habe mit meinem Auto zwei Autos das ausparken unmöglich gemacht. Als mein Kumpel dann runterkam haben wir das Zeug zu seinem Auto gebracht, welches 10 m weiter weg geparkt war. Als wir dort angekommen sind, habe ich schon krachen hören. Ein Mädel welchem ich die Ausfahrt mit meinem geparkten Auto versperrt habe, hat beim Rückwärts ausparken, meine Bella nicht gesehen, und ist rückwärts gegen meine Stoßstange vorne rechts gefahren. Das meiste hat ihre Stoßstange kompensiert, aber man sieht trotzdem Kratzer in meiner Stoßstange und an der Motorhaube.
    Wie ist jetzt hier die Rechtslage? Wer ist schuld? Habe ich teilschuld, weil ich ihr das ausparken unmöglich gemacht habe? Ich muss zugeben, dass es für sie beim Einsteigen, ziemlich schwer war mein Auto zu erkennen, denn es war abends um neun also dunkel, und da die Motorhaube vom GTV so niedrig ist, und rechts von ihr auch noch ein Auto geparkt hat. Mein Auto ist außerdem schwarz uni lackiert.
    Dass es dämlich von mir war, weiß ich 8( aber ich war wirklich nur 10 Sekunden weg.
    Freue mich über jede Antwort!

  • Hallo Zolti,

    ich bin kein Jurist, doch mein Rechtsempfinden sagt mir, dass Du nicht mal ne Teilschuld hast. Ich weiss jetzt nicht, ob Du an dieser Stelle in 2ter Reihe parken hättest dürfen. Aber selbst wenn nicht darf das Mädel nicht alles umfahren was im Weg steht. Es hätte sich ja auch um ein Kind handeln können.
    Meines Erachtens kannst Du eine Verwarnung wegen des Einparkens bekommen. Der Schaden geht aber zu 100% auf die Kappe des Mädels.

    Grüße
    Empella

  • Ich seh es genau so wie Empella. Hab gleiches schon in der Familie gehabt. Dein "Vergehen" wird separat behandelt. Das Mädel wird die volle Schuld bekommen.
    Wurde das denn polizeilich aufgenommen? Hast du (oder das Mädel) etwas (Owi!?) bezahlen müssen?

  • Mit nem guten Anwalt drückt sie dir ne Teilschuld rein.
    Da du nicht in 2. Reihen parken darfst wäre der Unfall nie passiert wenn du da nicht gestanden hättest.
    Kommt aber im Zweifelsfall auf den Richter an.
    Denke aber nicht dass du zu 100% Recht bekommst.

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    "Die Verwendung von mehreren Ausrufezeichen macht eine Aussage nicht ausrufender sondern ausufernder."
    Heimseite

  • Meine Meinung:

    Wer oder was da zurecht oder unrecht hinter einem steht,
    sollte bei der Schuldfindung keine Rolle spielen. Wer rück-
    wärts fährt, hat erstmal eine besonders hohe Sorgfaltspflicht.

    Dem Falschparker eine Teilschuld zuzuweisen, wäre nicht
    fair - auch wenn ihm mächtig in den Arsch getreten gehört,
    laut gedacht :+)

    Wie sähe es denn aus, wenn ein Auto in 2. Reihe wegen eines
    Staus zum Halten kommt? Hätte der eine Teilschuld bei gleichem
    Vorfall?

    Aber ich gebe frontliner Recht: Erwischt du den falschen Richter
    und Anwalt, teilt ihr euch die Kosten, jeder kommt für seinen Schaden
    auf und der Falschparker bekommt noch ein Bußgeld aufs Auge gedrückt.

  • ...Ich muss zugeben, dass es für sie beim Einsteigen, ziemlich schwer war mein Auto zu erkennen, denn es war abends um neun also dunkel, und da die Motorhaube vom GTV so niedrig ist, und rechts von ihr auch noch ein Auto geparkt hat. Mein Auto ist außerdem schwarz uni lackiert...

    @ buchholf: ich denke schon. ;)

    _________________

    Gruppo Quadrifoglio Rosso !driving! ...mit 'nem Truthahn am Heck!
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  • Wer länger als 3 Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt.

    Wenn ich also hochsommers im Stau die Tür öffne und eine Runde ums Fahrzeug jogge, dann hab ich bereits geparkt? :o

    Aber wieder weg vom Thema: angenommen, einer der zugeparkten Plätze ist einem Einsatzhabenden zugewiesen (Ärzte, Beamte), und ebenjener setzt eilig zurück, ohne das zweireihige Hindernis als solches wahrzunehmen. In diesem konstruierten Beispiel wird jemand an der Ausübung seiner von Amts wegen dringlichen Tätigkeit behindert. Wie verhält es sich dann mit einer Teilschuld?

  • Übersehen, ja. Wobei sich mir der Paragraph, der vorsähe, dass man nur unbeleuchtete KFZ beschädigen dürfte, nicht bekannt gemacht hat.

    Wer länger als 3 Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt.

    Hatte ich schon einen Ton zur Haftung geschrieben? !gruebel!

    Die Frage der Mithaftung betrachtet immer den Grad der Mitschuld und
    dafür ist die Frage der Beleuchtung relevant. Hauptschuld dürfte sicher
    die Ausparkende bekommen, schließlich hätte da auch ein Passant stehen
    können, dazu kommt die doppelte Rückschaupflicht beim rückwärts
    Fahren. Es wird schwer für die Ausparkende, aber der Wildwestparker
    hat in diesem speziellen Fall schon Grund für eine Mithaftung geliefert,
    aber mehr als 10 bis 25% kann ich mir nicht vorstellen. Vermutlich
    eher in Richtung 10%.

    Eine Rechnng von Papa Staat hingegen kommt sicher für das nicht
    korrekte Parken.

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  • Wenn ich also hochsommers im Stau die Tür öffne und eine Runde ums Fahrzeug jogge, dann hab ich bereits geparkt? :o

    Wenn du länger wie 3 Minuten für ne Runde brauchst :o

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    War das jetzt eigentlich OT?


    Hat es dem TE geholfen?


    tomatenkiste:
    völlig Schnurz, ob Arzt, Polizei, BND oder sonstwer. Wenn da jemand im Weg steht und die Zeit lässt abschleppen nicht zu, wird halt anderweitig Platz geschaffen. Die Haftungsfrage bleibt trotzdem bestehen. Die Beamten o. Ä. dürften also angemessen Platz machen, zur Not auch dagegen fahren und sich sogar vom Unfallort entfernen. Die Eintrittspflicht bleibt jedoch bestehen!

    Und in diesem Fall hier übrigens ganz klar. Auch, wenn die Versicherungen da gerne etwas anderes draus machen möchten und den Geschädigten einen vom Pferd erzählen. Eine 25 % könnte nur mit Betriebsrisiko des Fahrzeuges begründet werden. In diesem Falle überhaupt nicht relevant. 10 % möchte ich da gerne mal erläutert haben. Der Anwalt würde sich totlachen.

    @TE: Vorrausgesetzt deine Schilderungen sind soweit den Tatsachen entsprechend, würde ich mich an deiner Stelle auf nix einlassen.

  • Wenn du länger wie 3 Minuten für ne Runde brauchst :o

    Krieg ich hin, Zigarettenpause eingerechnet. Meine aber, zwischen halten und verlassen ein "oder" gelesen zu haben.

    TE war ja nach lediglich zehn Meter vom eigenen Fahrzeug entfernt. Richtig "verlassen" hat er es dann ja wohl nicht, denn es war in Sekunden zu erreichen.

  • Die Dame muss das geparkte Fahrzeug ja auch beim Einsteigen schon gesehen haben- der Schaden ist ausschließlich auf ihr nicht vorhandenes fahrerisches Können zurück zu führen. Eine Mitschuld aus einem einfachen Parkvergehen abzuleiten ist zwar grundsätzlich z.b. bei Sichtbehinderungen möglich (wenn nun ein anderes vorbeifahrendes Fzg. beteiligt wäre, und sie es wegen des Parkers zu spät gesehen haben könnte), im konkreten Fall sehe ich das als Nichtjurist aber auch nicht.

    Gruß
    H.

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