Hallo Zusammen!
Lese hier schon eine Weile mit, da ich mir (m)einen Jugendtraum erfüllen möchte.: Einen Alfa-Spider aus meiner Jugendzeit, den ich mir damals nicht leisten konnte. (Meine Frau murmelt immer was von 'Midlife-Crisis', verstehe ich gar nicht)
Nun hätte ich hier einen, in den ich mich auch gleich verliebt habe: Einen Spider 1300 Junior Bj. 78 in blau, vor ca. 5 Jahren wieder aufgebaut, H-Kennzeichen, Zustand 3, finanziell im Rahmen
Einziger Haken dabei: Der 1750'er ATM, der .wohl vor 5 Jahren rein kam ist nicht eingetragen
Getriebe, Hinterachse und Bremsen sind 1300'er.
Recherche hier im Forum ergab, das für eine ratsame Eintragung eine Vollabnahme nach §21 notwendig wäre. Ich hoffe, ihr könnt mir mit ein paar Fragen weiterhelfen, die der Erfüllung dieses Traums noch im Wege stehen:
- Aus anderen Posts entnehme ich, daß das wohl prinzipiell möglich sein soll, auch ohne die restlichen Komponenten anzupassen. Stimmt das?
- Eine bestehende Zulassung in dieser Kombination als Beispiel würde die Sache wohl deutlich vereinfachen. Wo bekämme ich so etwas her?
- Was mich aber erschrocken hat, war eine Aussage, daß Umbauten, die jünger sind als 20 Jahre zum Entzug des H-Status führen können? Stimmt das?
Bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus für alle Hinweise, die dazu führen, daß dieses Auto und ich zusammen finden.
Gruß
Klaus