Stehbolzen abgerissen Gebrauchtwagen Garantie?

  • Hallo Alfistis,

    Ich habe ein Problem mit meinem 159 2,4 jtdm Bj 07 und hat 135tsd auf der Uhr.

    Der Wagen wurde im Dezember 2011 gekauft mit ungefähr 120tsd Kilometern. Ich habe letztens bei einem anderen Alfa händler ein update der einspritzanlage durchführen lassen und hab ihn ohne Ende gelöchert. Mein Auto quietsch ein wenig wenn er kalt ist und das ist nach 5 Minuten vorbei. Der Meister meinte gleich mach mal die motorhaube auf und zeigte mir einen abgerissenen stehbolzen am krümmer (Rus sieht man auch).

    Jetzt stellt sich mir die Frage ob das noch in der Gewährleistung ist da der Wagen von einem Händler ist und ja 12 Monate Gewährleistung hat und ein stehbolzen ja kein verschleissteil in dem Sinne ist.

    Was kann denn schlimmstenfalls passieren wenn ich den einen Bolzen nicht reparieren lasse?


    Was denkt ihr?

    2 Mal editiert, zuletzt von Sanja1254 (10. August 2011 um 14:04)

  • Hinfahren und klären, alles andere ist Glaskugelschauerei
    Stell dich aber drauf ein das er nicht sagt "juhu machen wir sofort"

    Ich habe ihn schon angerufen und er hat auch gesagt alles klar komm vorbei habe noch nichts gesagt wegen Garantie oder so....

    Ich denke nicht das es Glaskugelraten ist... Ist so etwas in der Gebrauchtwagen Garantie oder nicht?

  • In der gestzlichen?

    im Versicherungsumfang

    Gibt mit Sicherheit kein Gesetz wo drin steht "Wenn Stehbolzen XY abgerissen dann muss ausgebessert werden"

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    "Die Verwendung von mehreren Ausrufezeichen macht eine Aussage nicht ausrufender sondern ausufernder."
    Heimseite

  • im Versicherungsumfang

    Gibt mit Sicherheit kein Gesetz wo drin steht "Wenn Stehbolzen XY abgerissen dann muss ausgebessert werden"

    Was gewährleistet denn die 12 monatige gebruachtwagengarantie... Irgendwo muss ja drin stehen in was für einem Umfang eine gesetzliche Pflicht Garantie von Händlern zu endkunden beinhaltet sonst macht sie überhaupt keinen sinn oder wie siehst du das?

  • Was gewährleistet denn die 12 monatige gebruachtwagengarantie... Irgendwo muss ja drin stehen in was für einem Umfang eine gesetzliche Pflicht Garantie von Händlern zu endkunden beinhaltet sonst macht sie überhaupt keinen sinn oder wie siehst du das?

    Klick mich


    Zur Garantie müsstest Du ein Heft mit deren Bedingungen erhalten haben.


    mfg Gunter

  • Wahrscheinlich ist es eine hinzugekaufte Garantie wie es bei Gebrauchtwagen üblich ist. Die Abgasanlage ist normalerweise von der Garantie ausgeschlossen, dazu gehören die Stehbolzen des Abgaskrümmers und wie in meinem Fall das AGR.
    Aber Versuch macht Klug

  • Hi!

    1. Das gesetzliche Ding heißt nicht Garantie, sondern Gewährleistung. Sie beträgt bei gebrauchten Fahrzeugen mindestens ein Jahr bei Verkauf durch einen gewerblichen Händler. Blöder Weise sind aber nur die ersten 6 Monate fü den Kunden realisierbar, denn in den zweiten 6 Monaten müßte der Kunde derm Händler beweisen, dass der fehler schon beim Kauf vorhanden war ...und wer kann das schon

    2. Die meisten Händler "verkaufen" zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie mit jedem Gebrauchtwagenverkauf. In Gunde genommen schützt diese in den ersten 6 Monaten nur den Händler (weil der ja sowieso gewährleistung geben muß) ...und in den zweiten 6 Monaten muß der Kunde mit saftigen Selbstbeteiligungssummen rechnen.

    Den 2. Fall kann man i.d.R. vergessen, denn für das, was dabei als Selbstbeteiligung rauskommt, kann man es fast immer auch komplett in einer freien Werkstatt machen lassen.

    Ich zahle Händlern jedenfalls keine Garantieversicherungen "on top" (oft behaupten Händler, dass sie Preise ohne diese angeben dürfen), da sie mir keinen Vorteil bringt!

    Gruß, Jörn

  • also ich hatte mit meinem gebrauchten genau das gleiche problem... meiner ist bj 2006...mein händler hat ihn innerhalb des 1. gebrauchtwagengarantiejahres für mich kostenlos repariert...ob die kosten nun der händler oder die versicherung getragen hat weiß ich nicht genau...fakt ist: für mich wars kostenlos... sollte bei dir eigentlich auch so sein...

  • So wie Jörn das beschrieben hat, stimmt das haargenau - aber....

    ...es gibt durchaus auch Händler mit denen man reden kann. Also nachfragen und abwarten was er sagt. Höflich, aber bestimmt auftreten.

    Bei der km - Leistung wird wohl keine Gebrauchtwagengarantie noch viel zahlen. Wobei die anteilige Summe sich immer nur auf den Teilewert bezieht. Arbeitslohn wird meist voll übernommen. Du müsstest aber erst mal wissen, ob dein Händler so eine zusätzlich Garantie abgeschlossen hat. Darüber müsstest du dann auch Unterlagen haben.

    Das mit dem Krümmerbolzen müsste man ja ohne teure Ersatzteile reparieren können, wenn ich mich nicht irre. Damit fällt hauptsächlich Arbeitszeit an und die würde dann übernommen.

    Aber wie gesagt, ob und welche Garantie können wir nicht wissen....

  • So wie Jörn das beschrieben hat, stimmt das haargenau - aber....

    ...es gibt durchaus auch Händler mit denen man reden kann. Also nachfragen und abwarten was er sagt. Höflich, aber bestimmt auftreten.

    Bei der km - Leistung wird wohl keine Gebrauchtwagengarantie noch viel zahlen. Wobei die anteilige Summe sich immer nur auf den Teilewert bezieht. Arbeitslohn wird meist voll übernommen. Du müsstest aber erst mal wissen, ob dein Händler so eine zusätzlich Garantie abgeschlossen hat. Darüber müsstest du dann auch Unterlagen haben.

    Das mit dem Krümmerbolzen müsste man ja ohne teure Ersatzteile reparieren können, wenn ich mich nicht irre. Damit fällt hauptsächlich Arbeitszeit an und die würde dann übernommen.

    Aber wie gesagt, ob und welche Garantie können wir nicht wissen....

    Der abgerissene Krümmerbolzen wird zu annähernd 100% nicht das Probem sein, sondern der sich durch Temperatur und Ausdehnung verzogene Krümmer, der den Bolzen abgerissen hat und die damit in Verbindung stehende Arbeitsleistung durch ein,- und ausbauen und planschleifen des Krümmers (sofern dieser nicht gerissen ist).


  • Was kann denn schlimmstenfalls passieren wenn ich den einen Bolzen nicht reparieren lasse? Was denkt ihr?

    .. der Krümmer verzogen ..... UPPs .. habe Seite 2 nicht gelesen und der Michael hat es sehr treffend beschieben!

    _______________________

    La notte porta consiglio ! !thanx!

    Einmal editiert, zuletzt von enzo3588 (10. August 2011 um 18:37)

  • Der abgerissene Krümmerbolzen wird zu annähernd 100% nicht das Probem sein, sondern der sich durch Temperatur und Ausdehnung verzogene Krümmer, der den Bolzen abgerissen hat und die damit in Verbindung stehende Arbeitsleistung durch ein,- und ausbauen und planschleifen des Krümmers (sofern dieser nicht gerissen ist).

    Aber aus- einbauen und planschleifen sind ja nun keine Neuteile, sondern Arbeitsaufwand und damit normalerweise von einer Garantie abgedeckt.
    Anders sähe es aus, wenn man ihr einen neuen Krümmer andrehen möchte.

    Ich hab vor Kurzem auf jeden Fall einen kleinen Teil am EGR Ventil übernehmen müssen, da über 50 Tkm. Der Arbeitslohn wurde komplett übernommen. Aber das kann ja von Vertrag zu Vertrag sich ändern....

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