Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Abwicklung von Kulanzleistungen.
In meinem Fall war das so:
1.) Ersatzteil bestellt
2.) Reparatur
3.) Rechnung, cash bezahlt
4.) Kulanzantrag
5.) Kulanzgutschrift
Dass es von 1.) bis 5.) nur sechs Monate gedauert hat und die Gutschrift äußerst bescheiden ausfiel nur am Rande...
Die Kulanzgutschrift kann aber nur beim Händler, der den Kulanzantrag gemacht hat mit dessen Dienstleistungen / Ersatzteilen verrechnet werden.
Damit bin ich aber nicht einverstanden, da ich
1.) die Rechnung damals ja auch bar bezahlt habe und
2.) ich diesen Laden nach den zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen eigentlich nicht mehr von innen sehen will.
Hat man ein Recht darauf, Gutschriften wieder ausbezahlt zu bekommen oder muss ich meiner armen Bella noch so einen grauenhaften Werkstattaufenthalt zumuten?
Gruß Stefan
P.S. Den Alfa find' ich trotzdem noch immer total klasse! Der kann ja nichts dafür.