Ciao tutti !
Habe mir einen GTV 2000 Baureihe 105, Baujahr 1974 aus Österreich
geholt. Jetzt stellt sich die notwendige Vollabnahme beim TÜV etwas
schwierig dar weil ich nur das österreichische Typenblatt (entspricht
m.E. dem deutschen Fahrzeugbrief) vorweisen kann.
Wäre jemand, der das gleiche Modell in Deutschland zugelassen hat,
bereit mir eine Kopie des Fahrzeugbriefes zu überlassen ????
Damit könnte der TÜV-Mann die Daten aus dem Typenblatt abgleichen.
Das würde mir wirklich weiterhelfen.
Rolf Franzen
Zulassung GTV 2000
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Hallo Rolf,
ich habe zwar keinen Bertone aber das Prozedere vorletztes Jahr mit einer aus den Niederlanden importierten Giulia durchlaufen.
Zwei Anmerkungen:
1. wenn dein Tüv von dir Unterlagen haben möchte ist er nur zu faul zum Suchen. Heutzutage können alle Tüvstellen zentral über Internet Unterlagen einsehen....
2. Mir hat die angefragte Tüvstelle in Hessen bei der ersten Anfrage nach einer Voll-und H-Abnahme geraten "drüben" nach Rheinland-Pfalz zu gehen (!!) weil dort eine Abnahme einfacher sei !Auch deine Nachfrage im Anderen Threat nach dem Nachweis des Originalmotors indiziert das du an einen eher "unwilligen" Tüvbeamten gelangt bist. Wechsele einfach mal die Tüvstelle!
Gruß, Arndt.
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Danke Arndt,
das mit dem TÜV-Mitarbeiter sehe ich auch so!
Ich denke über den Wechsel nach RP nach.
Gruß
Rolf -
Also bei uns in RLP Fällt das auch mit der Vollabnahme weg, egal woher das auto ist und wie lange es abgemeldet ist, es gibt nur eine HU und in deinem Fall die H-begutachtung!
Viel Erfolg -
Da muß er sich aber nach dem richten, was seine Zulassungsstelle sehen will und was in deren Bundesland Gültigkeit hat!
ServuStefan
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Da muß er sich aber nach dem richten, was seine Zulassungsstelle sehen will und was in deren Bundesland Gültigkeit hat!
Das würde ja bedeuten, dass ich neue Unterlagen bräuchte wenn ich in Hessen ein Auto aus RP zulassen will????????????!!!!!!!!!!!!!
Sicher??
Jörg
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Das würde ja bedeuten, dass ich neue Unterlagen bräuchte wenn ich in Hessen ein Auto aus RP zulassen will????????????!!!!!!!!!!!!!
Ein Auto das in DE schon mal angemeldet war kannst du überall in DE zulassen. Es geht hier aber um ein ausländisches Auto. Und da zählt nur, was deine Zulassungsstelle sehen will. Das interessiert die nicht, wie es im Nachbarbundesland gehandhabt wird.ServuStefan
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Ciao Fra49!
Habe eine 69er Kante aus Italien(Palermo)mit 2L-Technik im Mai 2009 in NRW zugelassen.Das Fahrzeug benötigte natürlich deutsche Papiere,eine H-Zulassung und die Eintragung div. Umbauten meinerseits.Durch ein Vorgespräch mit dem Prüfstellenleiter des ortsansässigen TÜV gab es am Tag der Abnahme keinerlei Schwierigkeiten!!Der TÜV hatte alle nötigen Daten und Angaben vorliegen und es war eine total entspannte Atmosphäre!Mein Fazit dieser Aktion:"Man muß halt miteinander Reden"
Ciao Volker
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Ein Auto das in DE schon mal angemeldet war kannst du überall in DE zulassen. Es geht hier aber um ein ausländisches Auto. Und da zählt nur, was deine Zulassungsstelle sehen will. Das interessiert die nicht, wie es im Nachbarbundesland gehandhabt wird.
ServuStefan
Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Es gibt tatsächlich teilweise Unterschiede in der Handhabung von Erstzulassungen in D. Zumindest 2009 war es so, daß Hessen als einziges Bundesland eine EU-Richtlinie umgesetzt hatte, die bei einer Erstzulassung in D eine Herstellerbescheinigung fordert, daß das Fzg. EU-Zulassungsrichtlinien entspricht (Anmerkung des Tüv-Dienststellenleiters in RLP dazu: "totaler Quatsch..."). Das zielt offensichtlich auf EU-reimporte ab, daß davon aber auch reimportierte Gebrauchtwagen betroffen sind und das Ganze bei erloschenen Automarken für Probleme sorgt, haben die Pappnasen natürlich nicht bedacht.
Dazu kommt, das in Hessen Gutachten (alle? -keine Ahnung, aber H-Gutachten zählten 2009 dazu) zentral über das Straßenverkehrsamt Marburg verwaltet werden. Die örtliche Zulassungstelle übersendet deine Unterlagen also erstmal nach Marburg....
Wegen dieser ganzen Chose habe ich meine Giulia auf meine Mutter in NRW zugelassen. Hier gab es keine gesonderten Forderungen; alle Unterlagen aus RLP wurden anstandslos anerkannt. Ich war in 25 Minuten mit der Zulassung fertig.
Ich würde mal mit der Örtlichen Zulassungsstelle nach den geforderten Unterlagen fragen.
Gruß, Arndt.
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Zumindest 2009 war es so, daß Hessen als einziges Bundesland eine EU-Richtlinie umgesetzt hatte, die bei einer Erstzulassung in D eine Herstellerbescheinigung fordert, daß das Fzg. EU-Zulassungsrichtlinien entspricht (Anmerkung des Tüv-Dienststellenleiters in RLP dazu: "totaler Quatsch..."). Das zielt offensichtlich auf EU-reimporte ab, daß davon aber auch reimportierte Gebrauchtwagen betroffen sind und das Ganze bei erloschenen Automarken für Probleme sorgt, haben die Pappnasen natürlich nicht bedacht.
Du meinst die EU-Übereinstimmungserklärung oder COC. Die ist aber erst seit 1996 für Kfz verpflichtend. Daher braucht man das Ding für ältere Autos nicht. Hier ist die Vollabnahme erforderlich.ServuStefan
P. S.: Seit 1.12.2010 muß das Fahrzeug übrigens bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit die Übereinstimmung der FIN mit den Papieren festgestellt werden kann. Laut meiner Zulassungsstelle kann das aber auch der TÜV bestätigen, wenn du die Vollabnahme machst. Hier: http://www.lra-bgl.de/formulare/kundeninformation_fin.pdf
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Du meinst die EU-Übereinstimmungserklärung oder COC. Die ist aber erst seit 1996 für Kfz verpflichtend. Daher braucht man das Ding für ältere Autos nicht. Hier ist die Vollabnahme erforderlich.
ServuStefanJa, kann gut sein daß das COC Papier gemeint war. Aber wie gesagt: nur Hessen wollte das laut meiner Info zumindest 2009 für alle Erstzulassungen. Ich kann nur hoffen daß sie inzwischen eingesehen haben daß das blödsinn ist. Ich hab mich nicht weiter drum gekümmert, da wie gesagt die EZ nicht mehr in Hessen erfolgte...
P. S.: Seit 1.12.2010 muß das Fahrzeug übrigens bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit die Übereinstimmung der FIN mit den Papieren festgestellt werden kann. Laut meiner Zulassungsstelle kann das aber auch der TÜV bestätigen, wenn du die Vollabnahme machst. Hier: http://www.lra-bgl.de/formulare/kundeninformation_fin.pdfWar bei mir auch schon vor zwei Jahren so. Meine Zulassungstelle in NRW (ein Bau aus den 80ern, scheint also schon länger usus zu sein) hat für diesen Fall extra eine ins Gebäude integrierte überdachte Haltezone a la Hotel damit die Beamten im Regen nicht naß werden....habe aber noch nie erlebt das das auch wirklich durchgeführt wurde. Der Tüv schreibts üblicherweise in das H-Gutachten mit rein , das er es überprüft hat und gut iss....
Saluti.
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Danke an alle die etwas zum Thema "Zulassung" beigetragen haben.
Ich habe die Anregung "es mal in RP zu versuchen " aufgegriffen und
bin zu einem Vorgespräch in Diez (RP) gewesen. Jetzt sehe ich die
Sache schon etwas optimistischer und werde dort den Bertone zur
Voll- und H-Abnahme anmelden.
mille grazie
Rolf
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